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AGB

Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil unserer Offerten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und Wartungsverträge. Diese sind verbindlich. Andere Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen und von uns Bestätigt werden. Gerichtsstand: Kriens/Horw

Gesetzliche Vorgaben

Die Verjährungsfrist der kaufrechtlichen Sachgewährleistungsansprüche beträgt zwei Jahre (Art. 210 OR). 

Preise und Verbindlichkeit

Die Offerten sind grundsätzlich 3 Monate gültig. Wartungsverträge sind 12 Monate gültig. Andere Gültigkeiten werden schriftlich eingetragen und von Schoenenberger AG bestätigt. Zusätzliche Leistungen (Regiearbeiten) werden gemäss Punkt 11. Ansätze und Preise verrechnet. Rabatt und Skonto werden, sofern nicht vereinbart, nicht berücksichtigt.

Lieferpreise- & Fristen

Die vereinbarte Lieferfrist versteht sich nach der technischen Klarstellung. Alle Lieferfristen gelten nur vorbehältlich unvorhergesehener Ereignisse wie:

  • Höhere Gewalt

  • Unvorhergesehene Betriebsstörungen

  • Materialbeschaffung Schwierigkeiten

  • Politische Lage der Zulieferer

Durch die Nichteinhaltung der oben genannten Gründe geben wir kein Recht auf Schadensersatz, Rückzüge oder Konventionalstrafen. Reklamationen sind innerhalb von 5 Tagen und Rücksendungen innerhalb von 3 Tagen zu melden. Ansonsten gelten diese als in Ordnung.

Zahlungsbedingungen

Sofern in den Offerten, Auftragsbestätigungen oder Werkverträgen nicht anders geregelt sind, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 30 Tage nach Rechnungsstellung

Bei Auftragssummen von über 100‘000 CHF sind Akontozahlungen wie folgt zu leisten:

  • 40% bei Bestellung

  • 40% vor Lieferung

  • 20% nach Lieferungserhalt

Bei Auftragssummen über 250‘000 CHF, werden die Zahlungsbedingungen bei Vertragsabschluss besprochen.

Skonto ist nur nach Vereinbarung. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.

Wird ein weiterer Einzahlungsschein bestellt, so wird eine Pauschalgebühr von 8.00 CHF verrechnet.

Garantie

Grundsätzlich ab Inbetriebnahme: 2 Jahre.

Gesetzliche Grundlagen:

OR Artikel 210 Abs. 1

Geschütze Programmierung/Webseite

Die Programmierungen sowie Software und Webseite Inhalte sind Eigentum von Schoenenberger AG. Diese werden nicht mit verkauft. Ausser es steht explizit auf der Bestätigung/Offerte.

Gebühren für Beratung

Sollte es gewünscht werden vor Ort beim Objekt eine Beratung zu haben, so werden alle Kosten gemäss Ansätzen, Preise und Arbeitszeiten verrechnet. Sollte es anschliessend zu einem Auftrag kommen, werden die Aufwände beim Auftrag vergütet.

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